Informationen zum Batteriegesetz

Hinweise zur Batterie- und Elektrogeräteentsorgung

A. Hinweise zur Batterieentsorgung

1. Gesetzliche Verpflichtung zur getrennten Sammlung

Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer getrennten Sammlung zuzuführen.

Die getrennte Erfassung dient insbesondere der Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsgefahren sowie der Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe.

Altbatterien können nach Gebrauch unentgeltlich zurückgegeben werden:

  • bei einer öffentlichen Sammelstelle,
  • bei Verkaufsstellen, die Batterien führen,
  • bei kommunalen Wertstoff- und Recyclinghöfen.

Sofern wir Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien in unserem Sortiment führen, sind auch wir zur Rücknahme von Altbatterien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Ist eine Batterie mit einem chemischen Zeichen versehen, bedeutet dies, dass sie bestimmte Schadstoffe enthält:

  • Cd = Cadmium
  • Hg = Quecksilber
  • Pb = Blei

Diese Stoffe können bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen.

3. Hinweise zu lithiumhaltigen Batterien und Akkus

Lithiumhaltige Batterien (z. B. Lithium-Ionen-Akkus) können bei unsachgemäßer Handhabung Brandgefahren verursachen.

Bitte beachten Sie daher:

  • Batterien und Akkus dürfen nicht geöffnet, beschädigt oder mechanisch verformt werden.
  • Vor der Entsorgung sind die Kontakte gegen Kurzschluss zu sichern (z. B. durch Abkleben der Pole).
  • Beschädigte Batterien dürfen nicht weiterverwendet werden.

4. Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung

Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling wiedergewonnen werden können. Durch die ordnungsgemäße Rückgabe von Altbatterien leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz.

Zur Verlängerung der Lebensdauer von Batterien empfehlen wir:

  • Verwendung geeigneter Ladegeräte,
  • Vermeidung von Tiefenentladung,
  • Schutz vor extremen Temperaturen,
  • sachgerechte Lagerung.

B. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist auf diese Pflicht hin.

Altgeräte können bei den von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichteten Sammelstellen abgegeben werden. Die Abgabe ist für Endnutzer kostenfrei.

2. Entnahme von Batterien aus Altgeräten

Soweit technisch möglich und ohne Zerstörung des Gerätes durchführbar, sind Altbatterien vor der Entsorgung aus dem Altgerät zu entnehmen und getrennt zu entsorgen.

Ist eine Entnahme nicht möglich (z. B. bei fest verbauten Akkus), erfolgt die fachgerechte Behandlung im Rahmen der gesetzlich geregelten Entsorgung von Elektroaltgeräten.

3. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte können personenbezogene Daten enthalten. Jeder Endnutzer ist selbst dafür verantwortlich, vor der Entsorgung sämtliche personenbezogenen Daten vom Altgerät zu löschen.

C. Gesetzliche Grundlagen

Die vorstehenden Hinweise erfolgen insbesondere auf Grundlage:

  • der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542,
  • des Batterie-Recht-Durchführungsgesetzes (BattDG),
  • des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).